12. Oktober 2018

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Wahrscheinlich haben Sie bereits von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört oder gelesen. Ganz bestimmt aber sind Ihnen die etwas lästigen Pop-Up Meldungen aufgefallen, welche mittlerweile auf den meisten Websites auftauchen und auf die Datenschutzbestimmungen und Cookies hinweisen. Aber weshalb erscheinen diese Meldungen und was müssen Sie beachten, damit Ihre Website diesen Verordnungen gerecht wird?

Dsgvo photo

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt den Umgang mit persönlichen Daten, die z.B. von Besuchern Ihrer Website gesammelt werden. Sie soll in Zukunft die Privatsphäre besser schützen und verhindern, dass Daten im Übermass gesammelt oder fahrlässig damit umgegangen wird. Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wird die DSGVO verletzt, sieht das neue Gesetz hohe Strafen vor. Wie sich die Rechtsprechung entwickeln wird und ob es zu hohen Abmahnwellen kommt, ist aber noch völlig offen und wird sich erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Damit Websites DSGVO-konform bleiben, müssen einige Dinge beachtet werden. Panik ist aber keine angebracht. Wir zeigen Ihnen hier, was beachtet werden muss, und stehen gerne für weitere Beratung zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Nahezu jede Website benötigt heutzutage eine Datenschutzerklärung. Der Link zur Datenschutzerklärung muss von jeder Seite der Website aus erreichbar sein.

Der Inhalt Ihrer Datenschutzerklärung steht im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten, welche Sie sammeln. Halten Sie in der Datenschutzerklärung fest, welche Daten von Ihren Besuchern gesammelt werden und welche externen Dienste auf Ihrer Website eingesetzt werden.

Mittels diesem Datenschutzgenerator können Sie eine entsprechende Erklärung erstellen lassen und in Ihre Website einbinden.

Cookies

Laut DSGVO dürfen Cookies bei Besuchern nicht ohne weiteres gespeichert werden. Cookies bei Website-Besuchern zu speichern ist erlaubt, sobald eine der folgenden Ausnahmebedingungen der DSGVO greift:

  1. Es besteht eine explizite Einwilligung (z.B. durch einen Cookie-Banner).
 Sicher haben Sie bereits einen solchen Cookie Banner gesehen. Ein Beispiel hierfür wäre:
 «Mit Ihrem Besuch auf unserer Website stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung und der Verwendung von Cookies zu. Dies erlaubt uns, unsere Services für Sie weiter zu verbessern.»
  2. Es besteht ein berechtigtes Interesse des Website-Betreibers und diese schränken die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht ein. Beispielsweise können Cookies gesammelt werden, um das Kundenerlebnis auf der Website zu verbessern.

Wir empfehlen, die Nutzer beim ersten Seitenaufruf über das Verwenden von Cookies zu informieren. Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich sein und aussagen, um welche Daten es geht, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten weitergegeben werden. Der Nutzer muss diesen Text mit einem Klick bestätigen.

Externe Daten-Verarbeiter

Wenn auf Ihrer Website Dienste eingebunden sind, mit welchen Personendaten ausgetauscht werden (z.B. Google Analytics, MailChimp etc.), gelten die Anbieter dieser Dienste als sogenannte «externe Daten-Verarbeiter».

Sie müssen mit diesen Anbietern Verträge abschliessen, welche die Eckpunkte der entsprechenden Datenverarbeitung regelt. In diesem Vertrag sollten insbesondere folgende Punkte geregelt werden:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Art der personenbezogenen Daten
  • Kategorien von betroffenen Personen
  • Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

Diese Verträge werden in aller Regel von den entsprechenden Betreibern zur Verfügung gestellt und können meist direkt auf den entsprechenden Websites heruntergeladen resp. abgeschlossen werden. Wir empfehlen deshalb, diese Verträge mit externen Daten-Verarbeitern abzuschliessen.

Benötigen Sie Unterstützung?

Die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen ist u.U. mit viel Einarbeit und somit hohem Zeitaufwand verbunden. Gerne übernehmen wir für Sie die Implementierung der neuen Datenschutzbestimmungen auf Ihrer Website, schliessen Verträge mit externen Daten-Verarbeitern ab und überprüfen die bestehenden Einwilligungstexte.

Für weitere Informationen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Disclaimer

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den oben erwähnten Punkten um Empfehlungen handelt. Diese Empfehlungen ersetzen aber keine juristische Beratung durch einen Rechtsexperten. Falls Sie spezifische Fragen zu Ihren Marketingmassnahmen haben oder unsicher in diesem Thema sind, stehen wir Ihnen gerne jederzeit beratend zur Verfügung.

Andreas Gugolz
Ihr Ansprechpartner
@andreas.gugolz