Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Auftraggeber (Kunde) und der semabit GmbH. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages. Abweichungen von diesen Bedingungen, des Auftrages, Auftragsergänzungen oder eine Auftragskündigung bedürfen der Schriftform.

Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung zur Zeit des Vertragsschlusses für das Rechtsverhältnis zwischen der semabit GmbH und dem Kunden für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen durch die semabit GmbH an den Kunden, insbesondere auch für Leistungen aufgrund von Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen oder von Zusatzaufträgen, und zwar auch dann, wenn die AGB nicht erneut vereinbart werden.

Ausgenommen von der Geltung dieser AGB sind Leistungen, für welche die semabit GmbH schriftlich ausdrücklich abweichende Bedingungen als anwendbar erklärt.

Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Preise

Die Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen in Broschüren, Katalogen, Inseraten, Websites und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen hat ausschliesslich orientierenden Charakter, stellt keine Offerte dar und beinhaltet in keiner Weise eine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften.

Alle diese Beschreibungen sowie die Produkte und Dienstleistungen selbst werden regelmässig angepasst oder weiterentwickelt, weshalb für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen keine Gewähr besteht. Verbindlich sind allein die in der schriftlichen Detailofferte der semabit GmbH genannten Eigenschaften.

Kostenschätzungen dienen der Orientierung und sind in keinem Fall verbindlich.

Im Rahmen der agilen Entwicklung wird ein Phasenentwicklungsvertrag vereinbart, dieser enthält eine Budgetempfehlung für das Gesamtprojekt sowie eine verbindliche Detailofferte für die erste Umsetzungsphase.

Von der semabit GmbH abgegebene Offerten gelten, falls nicht anders angegeben, 30 Tage ab Erstellungsdatum.

Das Vertragsverhältnis kommt erst mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden und Gegenzeichnung der entsprechenden Offerte durch die semabit GmbH zustande.

3. Treue-/Geheimhaltungspflicht

Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von der semabit GmbH im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

Hat der Kunde besondere Anforderungen in Bezug auf die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen, ist dies in einer gesonderten schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung zu regeln.

4. Vertragserfüllung

Im Rahmen von Design- und Layoutarbeiten besteht Gestaltungsfreiheit. Dabei werden Vorgaben eines vorhandenen und vom Kunden der semabit GmbH zur Verfügung gestellten Corporate Designs insoweit berücksichtigt, als diese Vorgaben das Medium (z.B. Internet)betreffen und in einfachem Masse umsetzbar sind.

Mit Fertigstellung der Arbeiten durch die semabit GmbH und Abnahme durch den Kunden mittels schriftlicher Bestätigung, Liveschaltung, Verwendung oder sonstiger Nutzung der Arbeitsergebnisse gilt der Vertrag als erfüllt.

Sollte der Kunde aus irgendeinem, nicht durch einen Mangel gemäss diesen AGB belegbaren, Grund die Liveschaltung oder Abnahme der Arbeitsergebnisse schuldhaft verzögern, so gilt der Vertrag nach einer Frist von 30 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige durch die semabit GmbH als erfüllt.

5. Termine und Lieferzeit

Liefertermine gelten als nicht verbindliche Plantermine, es sei denn, ein fixer Liefertermin wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die semabit GmbH ist bestrebt, dem Kunden bereits in der Entwicklungsphase eine funktionsfähige Version zur Ansicht und Prüfung des Arbeitsfortschritts zur Verfügung zu stellen.

6. Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte von Auftragsarbeiten. Er kommt auch für die Kosten auf, die zur Abwehr und/oder Befriedigung von rechtlichen Ansprüchen von Dritten notwendig sind. Die semabit GmbH hat das Recht, die Verbreitung von Inhalten, bei denen diese Gefahr besteht, zu verweigern.

Die semabit GmbH haftet für die Funktion von selbst entwickelten oder durch von der semabit GmbH eingesetzten Anwendungen nur in dem Umfeld, das bei Auftragsbeginn vorherrschte. Ist die Funktion oder Kompatibilität durch nachfolgende Veränderungen des Umfelds wie zum Beispiel neue Hardware, Industrie-Standards oder Software (auch Versionen von Betriebssystemen, Server- und Automations-Programmen, Client-Anwendungen und Web-Browsern) nicht mehr voll gewährleistet, ist der Kunde verpflichtet, der semabit GmbH den Aufwand für allfällige Anpassungen oder Neuentwicklungen vollständig, zu den aktuellen Honoraransätzen, zu bezahlen.

Der Kunde trägt jederzeit die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild sowie allen weiteren von ihm gelieferten oder beauftragten Inhalten. Er garantiert, dass durch das zur Verfügung gestellte oder zu erstellende Material keine Rechte von Dritten verletzt werden. Der Kunde hat die semabit GmbH für sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile, einschliesslich allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten, welche der semabit GmbH im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestelltes oder beauftragtes Material entstehen.

Die semabit GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der semabit GmbH und ihren Vertragspartnern durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Arbeitsergebnisse entstehen.

7. Gewährleistung und Reklamationen

Die semabit GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und Lieferung der Arbeitsergebnisse in einer dem allgemeinen Stand der Softwareentwicklung entsprechenden guten Qualität. Die semabit GmbH verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter.

Allfällige Mängel sind vom Kunden innert 60 Tagen ab Erhalt des betreffenden Arbeitsergebnisses (z.B. nach Lieferung, Fertigstellung oder Liveschaltung) schriftlich unter genauer Beschreibung und Dokumentation des Mangels zu rügen. Anderenfalls gelten die erbrachten Dienstleistungen und Arbeiten als vertragsgemäss, genehmigt und mängelfrei abgenommen, was auch für versteckte Mängel gilt.

Als Mängel gelten ausschliesslich die bestimmungsgemässe Nutzung erheblich beeinträchtigende, dokumentierbare und reproduzierbare Abweichungen von der vom Kunden geprüften Fassung der Arbeitsergebnisse oder den in der Offerte beschriebenen Leistungsmerkmalen und Funktionen.

Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Mängelbehebung und verpflichtet sich, im Bedarfsfall eigene Ressourcen, die zur Mängelbehebung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen.

Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben jederzeit vorbehalten.

Die semabit GmbH gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Arbeitsergebnisse.

Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber der semabit GmbH.

Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl der semabit GmbH auf deren Kosten mangelhafte Arbeitsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung der Vergütung sowie der Rücktritt des Kunden vom Vertrag sind ausgeschlossen. Jede Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung der semabit GmbH vom Kunden oder von Dritten verändert oder repariert wurden, oder wenn das Arbeitsergebnis unsachgemäss gehandhabt bzw. nicht gemäss vorliegender Instruktionen (z.B. Schulungsunterlagen) installiert, betrieben oder gepflegt wurde.

8. Nutzungsrechte

Die an den Arbeitsergebnissen der semabit GmbH bestehenden Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, verbleiben ausschliesslich bei der semabit GmbH. Mit der vollständigen Bezahlung erwirbt der Kunde an den Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes, nur mit Zustimmung übertragbares Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für seine Zwecke. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet das Recht zur Änderung und Bearbeitung der Arbeitsergebnisse soweit dies für deren Nutzung erforderlich ist.

Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Quellcodes werden an den Kunden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung übergeben.

Soweit für die Nutzung Rechte Dritter erforderlich sind, wird die semabit GmbH den Kunden rechtzeitig darauf hinweisen. Der Kunde hat die erforderlichen Rechte bei den Dritten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzuholen.

Die Rechte der vom Kunden gelieferten Inhalte und Informationen verbleiben beim Kunden bzw. bei den entsprechenden Rechteinhabern.

9. Abtretung und Übertragung

Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht auf Dritte übertragen oder an diese abgetreten werden.

10. Beendigung

Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Kunden während der Arbeiten verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt durch die semabit GmbH erbrachten Leistungen.
Ein grundsätzlicher Anspruch des Kunden auf Fertigstellung der Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung, oder -verzögerung durch ihn entfällt. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung der semabit GmbH

Die Kündigung von unbefristeten Leistungen wie Hosting oder Lizenzmiete ist jeweils auf den 31. Dezember eines Jahres möglich. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Eine ausserordentliche Auflösung ist nur möglich, wenn sich beide Vertragsparteien darüber einig sind. Die Kündigung muss in schriftlicher Form fristgerecht bei der semabit GmbH vorliegen.

11. Fremdleistungen

Der semabit GmbH steht es frei, je nach Projektumfang und Aufgabenstellung die Erfüllung einzelner Teilaufgaben an freischaffende Mitarbeiter (Freelancer) oder Partnerfirmen zu übertragen.

Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Aufgabenübertragung zur selbstständigen Erledigung durch die Freelancer und Partnerfirmen. Die semabit GmbH haftet nur für deren sorgfältige Auswahl und ordnungsgemässe Instruktion für die von ihnen zu erledigenden Aufgaben.

Die semabit GmbH ist berechtigt, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der semabit GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der semabit GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die semabit GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Der Kunde ist zuständig für erforderliche behördliche Genehmigungen, beispielsweise Rechtefreigaben bei Fotografien oder juristisch relevante Zusatzgenehmigungen, soweit dies nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung ist.

12. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung für Beratungs- und Entwicklungsleistungen erfolgt projektweise gemäss Offerte zu 50% bei Unterzeichnung des Vertrages und zu 50% bei Lieferung. Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als drei Monaten können alternativ dazu monatliche Teilzahlungen des Gesamtbetrages schriftlich vereinbart werden.

Die Rechnungsstellung von Lizenz- und Hosting-Gebühren erfolgt jeweils bei Beginn der Dienstleistung oder bei bestehendem Vertrag am Anfang des neuen Jahres für das laufende Jahr. Die Hostinggebühren werden jährlich in Monatsschritten pro rata temporis berechnet. Allfällige Mindestlaufzeiten müssen beachtet werden.

Auslagen für notwendige technische Nebenkosten und Materialkosten sind vom Kunden zu erstatten. Reisekosten bzw. Fahrtkosten und Spesen für Reisen bzw. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, sind vom Kunden gemäss der Honorarsätze zu erstatten.

Allfällige erfolgs- oder nutzungsabhängige Gebühren sowie Maintenance- und alle Support-Arbeiten werden nach Wahl der semabit GmbH monatlich, quartalsweise oder jährlich am Ende einer Periode in Rechnung gestellt.

Abweichende schriftliche Vereinbarung vorbehalten, stellen Kostenangaben zu den Dienstleistungen in Offerten immer Schätzungen dar. Wird während der Projektentwicklung absehbar, dass die vereinbarten Leistungen nicht im Rahmen der geschätzten Kosten erbracht werden können, wird die semabit GmbH den Kunden umgehend informieren und ihm in der Folge eine angepasste Offerte unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Mehraufwands unterbreiten. Der Kunde hat das Recht, die angepasste Offerte anzunehmen, oder das Projekt gegen Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen abzubrechen. Bereits geleistete Vorschüsse werden mit der geschuldeten Vergütung verrechnet.

Wünscht der Kunde während der Projektumsetzung eine Erweiterung des Projektumfangs oder sonstige Änderungen in Bezug auf die vereinbarten Arbeiten oder erteilt er Anweisungen für die Projektentwicklung, die zu einem Mehraufwand führen, ist der Kunde in jedem Fall zur Vergütung des entsprechenden effektiven Mehraufwands verpflichtet. Die semabit GmbH wird den Kunden im Falle von Projektänderungen mit Kostenfolgen auf die Mehrkosten aufmerksam machen. Entstehen im Rahmen der Erstellung einer angepassten Offerte aufgrund von gewünschten Änderungen Kosten für Analyse oder Beratung, so müssen diese Kosten in jedem Fall vom Kunden erstattet werden.

Sämtliche Preisangaben und Honoraransätze für die zu erbringenden Arbeiten verstehen sich netto in Schweizer Franken, ohne Nebenkosten wie Versand- und Lieferkosten, Spesen, Abgaben und Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer. Diese werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Zahlungen sind ohne jeden Abzug 30 Tage nach Rechnungsstellung (Fakturadatum) fällig. Bis zum vollständigen Eingang der Zahlung bleiben die Lieferung selbst und die an ihr bestehenden Rechte Eigentum der semabit GmbH.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.— für jede Mahnung erhoben.

Verrechnung kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der semabit GmbH schriftlich anerkannt sind.

13. Honoraransätze / Entschädigungen

Die Honoraransätze für alle nicht pauschal im Vertrag offerierten Leistungen und Spontanaufträge betragen pro Stunde:
a) CHF 180
b) CHF 280 für Pikettdienst und besonders dringende Arbeiten sowie erforderliche Wochenendarbeit (Samstag und Sonntag) oder Nachtarbeit (zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr)

Für Fahrtkosten werden CHF 1.00 pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Andere Reisearten (Flüge, Bahn- und Busreisen, Taxifahrten, etc.) werden nach Originalbeleg verrechnet. Für die Reisezeit wird jeweils 50% des Stundenansatzes pro Mitarbeitenden verrechnet. Die Mindestpauschale liegt bei CHF 90.00, unabhängig von Reisezeit und Distanz.

14. Zusammenarbeit

Der Kunde ist verpflichtet, der semabit GmbH rechtzeitig sämtliche für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen und Inhalte zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung soll grundsätzlich in strukturierter, elektronischer Form erfolgen. Sind Bearbeitungen oder Konvertierungen des vom Kunden gelieferten Materials durch die semabit GmbH erforderlich, sind die damit verbundenen Kosten und Mehraufwendungen vom Kunden gesondert zu den jeweils gültigen Honoraransätzen der semabit GmbH zu vergüten.

Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Kunden sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen. Er muss insbesondere im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmässig während der Zusammenarbeit Tests des jeweiligen Projektstandes durchführen und qualifiziertes Feedback an die semabit Gmbh richten.

Eine Freigabe ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der betreffenden Arbeitsergebnisse. Die semabit GmbH haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.

15. Informationspflicht

Im Rahmen der Projektentwicklung werden sich beide Vertragsparteien regelmässig gegenseitig über den Projektfortschritt und allfällige Hindernisse, die den Projektfortschritt gefährden könnten, informieren.

16. Konkurrenzausschluss

Die semabit GmbH akzeptiert grundsätzlich keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und wird ausdrücklich berechtigt, ähnliche Arbeiten auszuführen und für ähnliche Kunden tätig zu werden.

Es ist dem Kunden untersagt, Mitarbeiter der semabit GmbH während der Vertragslaufzeit sowie bis zu einem Jahr nach Auftragsbeendigung anzustellen, anderenfalls schuldet der Kunde der semabit GmbH eine Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50'000.—.

17. Hosting und Daten

Die Funktion oder Erreichbarkeit der Hosting-Infrastruktur kann insbesondere durch höhere Gewalt, durch Unterbruch der Interkonnektions- oder Telekom-Verbindungen oder während Wartungsarbeiten beeinträchtigt oder unterbrochen werden. Die semabit GmbH übernimmt keine Haftung für daraus resultierende materielle und immaterielle direkte oder in Folge auftretende Schäden. Ansprüche durch den Kunden oder Dritte können nicht geltend gemacht werden. Es besteht ebenfalls kein Rückvergütungsanspruch.

In Bezug auf das Hosting von Kundendaten und Webanwendungen gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Hosting-Partners nine.ch oder METANET AG.

Die Verantwortung für die Sicherung der Daten des Kunden liegt ausschliesslich beim Kunden, die semabit GmbH haftet nicht für die Folgen eines allfälligen Datenverlusts und zwar, soweit gesetzlich zulässig, auch dann nicht, wenn ein solcher Datenverlust durch ein von der semabit GmbH zu vertretendes Fehlverhalten verursacht wurde.

18. Referenzen

Die semabit GmbH darf sämtliche Arbeiten als Referenzen in Werbe-, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen sowie auf der Website der semabit GmbH und in anderen Onlineanwendungen sowie auf Messen und anderen privaten und öffentlichen Veranstaltungen verwenden.

19. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt sinnentsprechend ebenfalls für allfällige Lücken des Vertrages oder der AGB.

20. Schlussbestimmungen

Die Beziehungen zwischen Kunde und der semabit GmbH unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Spreitenbach, Kanton Aargau. Die semabit GmbH darf jedoch auch das Gericht am Wohnsitz/Sitz des Kunden aufrufen.

Die Vertragspartner werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung eines gemeinsamen Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Die semabit GmbH ist berechtigt, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Kunden vom Vertrag sofort und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zurückzutreten.

Die Archivierungspflicht der semabit GmbH für Akten und sonstige Arbeitsresultate beträgt drei Jahre.

Diese AGB gelten in allen Punkten, die nicht gesondert geregelt wurden. Sie gelten für alle aktuellen und zukünftigen Dienstleistungen bis zum Ersatz durch eine neue Ausgabe.

Die semabit GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

semabit GmbH – CH-8957 Spreitenbach
Version 1.8, November 2018